Über mich

Professor Emeritus Dr. iur., Mailto: klk@hotmail.ch

Mein Wissenschaftsverständnis







Meine wissenschaftliche Tätigkeit erstreckt sich auf das Strafrecht einschliesslich des Strafprozessrechts, die Kriminologie, die wissenschaftliche Kriminalpolitik sowie auf die theoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaft. Veröffentlichungen betreffen die Rechtsordnungen Deutschlands wie der Schweiz, kriminologische Beiträge beziehen sich zum Teil auch auf den englischen und den französischen Sprachkreis. Das Anliegen, Generalist und nicht Spezialist sein zu wollen, rührt aus der Überzeugung, dass eine rein nationalstaatlich oder dogmatisch-systematisch betriebene Jurisprudenz zu einer Sozialtechnologie verkommt, während der Rationalitätsanspruch der Rechtswissenschaft eine Auseinandersetzung sowohl mit den gesellschaftstheoretisch-philosophischen Grundannahmen wie mit den empirisch beobachtbaren Wirkungen juristischer Betätigung verlangt. Bereits die Entscheidung für das Strafrecht als mein dogmatisches Kernfach erfolgte im Hinblick darauf, dass dieses Rechtsgebiet wie kein anderes als Anwendungsgebiet praktischer Philosophie und als Mikrokosmos sozialer Regulierung verstanden werden kann. Mein Bemühen, an der Wiedererweckung einer „gesamten Strafrechtswissenschaft“ mitzuwirken, mag am Besten daran erkenntlich sein, dass sich meine Schriften nicht nur mit Themenbereichen aus dem Strafrecht, der Kriminologie und den rechtswissenschaftlichen Grundlagenwissenschaften befassen, sondern durchwegs disziplinübergreifende Zusammenhänge betonen. Strafrechtstheorie und Kriminalpolitik in ihrem Beitrag zum Freiheitserhalt der Menschen sind Fixpunkte meiner Forschungsinteressen. Wer meine Veröffentlichungen liest, wird unschwer feststellen, dass sie im Dschungel der Unübersichtlichkeit strafrechtstheoretischer und kriminalpolitischer Vorstellungen einen einigermaßen geradlinigen Weg zu beschreiten suchen. Die analytische Dimension der Strafrechtstheorie und die gestaltende Dimension der Kriminalpolitik werden von mir als zwei Aspekte desselben Bemühens gedeutet: Die förmliche Desavouierung des Normbruchs auf Kosten des Normbrechers an enge berechenbare Voraussetzungen zu binden, welche sich aus der Notwendigkeit zur Sicherung individueller Freiheiten und aus der Tauglichkeit der Instrumente strafrechtlicher Reaktion ergeben. Daraus resultiert eine Strafrechtstheorie, die ihren Gegenstand im positiven Strafrecht nicht schon fertig vorfindet, sondern ihn sich gesellschaftstheoretisch erschließt, indem sie sich immer wieder neu der höchst problematischen Aufgabe des Strafrechts, auf Kosten der Freiheit des Normbrechers Freiheitsgarantien normativ zu bekräftigen, vergewissert. Zudem tritt damit eine Kriminalpolitik hervor, die sich als Gegenentwurf zu der derzeit betriebenen Politik der „Inneren Sicherheit" und der Teilprivatisierung der Kriminalitätsvorsorge versteht. Ihr Anliegen verlangt im Kern integrative, möglichst ausgrenzungsarme Strategien der Konfliktvorbeugung und -bewältigung. Meine Beiträge zur Kriminologie beziehen sich auf eine Standortbestimmung der Kriminologie als Basis und Antriebsquelle einer „vernünftigen“, also: erfahrungswissenschaftlich gestützten wie auch gemeinsinnbezogenen Kriminalpolitik.