Meine
wissenschaftliche Tätigkeit erstreckt sich auf das Strafrecht einschliesslich
des Strafprozessrechts, die Kriminologie, die wissenschaftliche Kriminalpolitik
sowie auf die theoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaft.
Veröffentlichungen betreffen die Rechtsordnungen Deutschlands wie der
Schweiz, kriminologische Beiträge beziehen sich zum Teil auch auf den
englischen und den französischen Sprachkreis. Das Anliegen, Generalist und
nicht Spezialist sein zu wollen, rührt aus der Überzeugung, dass eine rein
nationalstaatlich oder dogmatisch-systematisch betriebene Jurisprudenz zu einer
Sozialtechnologie verkommt, während der Rationalitätsanspruch der
Rechtswissenschaft eine Auseinandersetzung sowohl mit den
gesellschaftstheoretisch-philosophischen Grundannahmen wie mit den empirisch
beobachtbaren Wirkungen juristischer Betätigung verlangt. Bereits die
Entscheidung für das Strafrecht als mein dogmatisches Kernfach erfolgte im
Hinblick darauf, dass dieses Rechtsgebiet wie kein anderes als Anwendungsgebiet
praktischer Philosophie und als Mikrokosmos sozialer Regulierung verstanden
werden kann. Mein Bemühen, an der Wiedererweckung einer „gesamten
Strafrechtswissenschaft“ mitzuwirken, mag am Besten daran
erkenntlich sein, dass sich meine Schriften nicht nur mit Themenbereichen aus
dem Strafrecht, der Kriminologie und den rechtswissenschaftlichen
Grundlagenwissenschaften befassen, sondern durchwegs disziplinübergreifende
Zusammenhänge betonen. Strafrechtstheorie und Kriminalpolitik in ihrem Beitrag
zum Freiheitserhalt der Menschen sind Fixpunkte meiner Forschungsinteressen.
Wer meine Veröffentlichungen liest, wird unschwer feststellen, dass sie im
Dschungel der Unübersichtlichkeit strafrechtstheoretischer und
kriminalpolitischer Vorstellungen einen einigermaßen geradlinigen Weg zu
beschreiten suchen. Die analytische Dimension der Strafrechtstheorie und die
gestaltende Dimension der Kriminalpolitik werden von mir als zwei Aspekte
desselben Bemühens gedeutet: Die förmliche Desavouierung des Normbruchs auf
Kosten des Normbrechers an enge berechenbare Voraussetzungen zu binden, welche
sich aus der Notwendigkeit zur Sicherung individueller Freiheiten und aus der
Tauglichkeit der Instrumente strafrechtlicher Reaktion ergeben. Daraus
resultiert eine Strafrechtstheorie, die ihren Gegenstand im positiven
Strafrecht nicht schon fertig vorfindet, sondern ihn sich
gesellschaftstheoretisch erschließt, indem sie sich immer wieder neu der höchst
problematischen Aufgabe des Strafrechts, auf Kosten der Freiheit des
Normbrechers Freiheitsgarantien normativ zu bekräftigen, vergewissert. Zudem
tritt damit eine Kriminalpolitik hervor, die sich als Gegenentwurf zu der
derzeit betriebenen Politik der „Inneren Sicherheit" und der
Teilprivatisierung der Kriminalitätsvorsorge versteht. Ihr Anliegen verlangt im
Kern integrative, möglichst ausgrenzungsarme Strategien der Konfliktvorbeugung
und -bewältigung. Meine Beiträge zur Kriminologie beziehen sich auf eine
Standortbestimmung der Kriminologie als Basis und Antriebsquelle einer
„vernünftigen“, also: erfahrungswissenschaftlich gestützten wie auch
gemeinsinnbezogenen Kriminalpolitik.