Wichtigste Schriften
Tobias Singelnstein / Karl-Ludwig Kunz
Kriminologie. Eine Grundlegung
8., vollständig überarbeitete Auflage. 2021
450 S.
utb. ISBN 978-3-8252-5643-2
Format (B x L): 15 x 21.5 cm
Das bewährte Lehrbuch stellt die zentralen kriminologischen Themen von Grund auf und mit Tiefgang dar. Es bietet so einerseits eine sehr gut verständliche Einführung, die zum eigenen Nachdenken anregt. Andererseits eignet sich der Band aber ebenso hervorragend als Nachschlagewerk für Wissenschaft und Praxis. In fünf großen Kapiteln werden. die kriminologischen Theorien und die Entwicklung der Disziplin dargestellt, die Kriminalität (in) der Gesellschaft sowie ihre Erfassung in Hell- und Dunkelfeld untersucht, Kriminalisierung und andere Formen sozialer Kontrolle eingehend behandelt und die gesellschaftlichen Hintergründe von Kriminalität und Kriminalisierung beleuchtet. Für die 8. Auflage wurde das Buch vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Forschung gebracht. Verschiedene neue Abschnitte behandeln aktuelle Entwicklungen wie zum Beispiel Digitalisierung, Migration und Künstliche Intelligenz.
Besprechung
Was ist das beste Lehrbuch zur Einführung in die Kriminologie? - SozTheo
Das Kriminologie-Lehrbuch des Rechtswissenschaftlers und Kriminologen Karl-Ludwig Kunz wurde in der ersten Auflage bereits 1994 veröffentlicht und zählt damit zu den modernen Klassikern der deutschsprachigen Lehrbücher. Seit der siebten Auflage wird der Autor durch den Bochumer Kriminologie-Professor Tobias Singelnstein unterstützt. Obwohl das Buch aus der Feder von zwei Rechtswissenschaftlern stammt, merkt man ihm seine disziplinäre Verortung nicht unbedingt an. Im Gegenteil hebt sich das Buch wohltuend durch seine rechtssoziologische, gesellschaftkritische Perspektive auf die Themen Kriminalität und Kriminalisierung von anderen Lehrbüchern ab. Die Bandbreite der hier behandelten Themen zielt – wie
der Titel verspricht – auf eine Einführung in das Fachgebiet der Kriminologie (siehe Klappentext). Dies gelingt außerordentlich gut, immer verständlich und erschöpfend. Die Gründlichkeit der Ausführungen geht allerdings zu Lasten der Erläuterung spezieller Kriminalitätsphänomene, die man hier vergeblich sucht. Ein Stichwortverzeichnis macht das 500 Seiten umfassende Buch auch zu einem wertvollen Nachschlagewerk.
Wer für sein Bachelor- oder Masterstudium der Kriminologie auf der Suche nach einem Buch ist, dass die Grundlagen des Faches (was ist Kriminologie, Kriminalitätstheorien, Kriminalitätsstatistiken, soziale Kontrolle usw.) anschaulich erklärt und kritisch beleuchtet, wird mit diesem Werk sehr glücklich werden.
Kunz, Karl-Ludwig / Tobias Singelnstein
Kriminologie
Eine Grundlegung
«UTB» Band 1758. 7., grundlegend überarbeitete Auflage 2016. XVI + 435 Seiten, 40 Schaubilder, kartoniert, EUR 24.99 (D) / CHF 32.50 (UVP) ISBN 978-3-8252-4683-9 Haupt Verlag www.haupt.ch
Die 7. Auflage der «Kriminologie», nun von Tobias Singelnstein mit verfasst, bietet eine grundlegend überarbeitete Fassung des seit 1994 bewährten Lehrbuches. Die Darstellung wurde komplett neu strukturiert, um neue Kapitel erweitert und durchgehend auf den aktuellen Stand der Forschung gebracht. Wie in den Vorauflagen stellt das Lehrbuch die zentralen kriminologischen Themen von Grund auf und mit Tiefgang dar. Es bietet eine sehr gut verständliche Einführung in das Fach, die zum eigenen Nachdenken anregt, sich aber ebenso hervorragend als Quelle für Wissenschaft und Praxis eignet.
Leseprobe/ Extraits: https://books.google.ch/books?hl=de&lr=&id=5VgrDQAAQBAJ&oi=fnd&pg=PR3&dq=Karl+Ludwig+Kunz&ots=X9fCbhjEEW&sig=bTW03eMhusev0HsTXEGp-3rCcTE&redir_esc=y#v=onepage&q=Karl%20Ludwig%20Kunz&f=false
Besprechungen:
Stephan Bernard, Plädoyer 2/17, S. 55: "Das Buch wird in siebter Auflage vorgelegt, erstmals aber nicht vom Berner Emeritus allein, sondern in Co-Autorenschaft mit dem Berliner Professor Tobias Singelnstein. Das Werk bleibt indes seiner Zielsetzung treu: Es ist nach wie vor in umfassendem Sinn geistes- und sozialwissenschaftlich angelegt und bewegt sich in der Tradition der kritisch-autonomen Kriminologie als Reflexionsdisziplin. Es will Grundlagen vermitteln, zum Nachdenken anregen und gleichzeitig Quelle für Wissenschaft und Rechtspraxis sein – diesen hohen Anspruch löst es vollständig ein ...Ein Muss für kritische Strafrechtler."
Christoph Willms, TOA-Magazin Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung 1/17, S. 33: "... geht es den Autoren nicht um die Vermittlung von möglichst einfach und komprimiert dargestellten Erkenntnissen der Mainstream-Kriminologie. Sie gewähren der Leserschaft stattdessen einen umfassenden Einblick in sämtliche Facetten des kriminologischen Diskurses und laden zum Selbstdenken ein. Wer diese Einladung annimmt, erhält einen anderen, neuen Blick auf Kriminalität, Kriminalpolitik und Gesellschaft... Eine Pflichtlektüre für alle, die im Studium und Beruf dem vielseitigen Themenkomplex Kriminalität begegnen."
Christian Grafl, Journal für Strafrecht JSt 3/2017 S. 264: "... Als kritischer Strafjurist muss man irgendwann beginnen, den empirischen Forschungsstand nachzulesen. Und das vorliegende Buch ist eine hervorragende (und dazu noch sehr preiswerte) Möglichkeit, diesen Prozess zu starten."
Stephan Quensel, Kriminologisches Journal 2017, 243-247: "... lässt auch diese ‚Kriminologie‘, nunmehr mit einem kritischeren Touch, entscheidende Fragen (die auch die Studierenden stellen sollten) offen... Es ist eben nur eine ‚Grundlegung‘."
Karl-Ludwig Kunz / Martino Mona
Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie. Eine Einführung in die theoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaft
Uni-Taschenbücher - mittlere Reihe 2788, 319 S., 37 Abb., ISBN: 978-3-8252-4190-7
1. Auflage: 2006
2. Auflage: 2015
DOI: 10.13140/2.1.1320.7842
Dieses Buch bietet eine einführende Gesamtdarstellung der theoretischen Grundlagenfächer der Rechtswissenschaft (Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Rechtssoziologie). Zusammenfassungen und Denkfenster im Text regen zum aktiven Nachdenken an. Bei den meisten Abschnitten sind Hinweise auf Lektüreempfehlungenvorangestellt. Das Buch stellt den aktuellen theoretischen Diskussionsstand dar und soll- die Fähigkeit vermitteln, sich in kohärenter Weise mit den Funktionen des Rechts auseinander zu setzen;- die Reflexion über das Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit anregen;- zur Klärung der Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz beitragen, indem die Begründungszusammenhänge juristischen Argumentierens bewusst gemacht werden.
Besprechungen:
Christopher Pollmann: ZSR 2008, 447-449;
ZfR Soz. Bd. 28 Heft 2, 287-289; ZPol Bibliografie 0107;
Benjamin Lahusen, Dieter Simon: KritV 2007, 40-45;
www.amazon.de
Kriminologie
6., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage 2011XIII + 423 Seiten, 25 Schaubilderkartoniert, 15 x 21,5 cm, 656 CHF 35.90 / EUR 24.90 (D) / EUR 25.60 ISBN 978-3-8252-3591-5. Auflage: 2004. 4. Auflage: 2003. 3. Auflage: 2001 2. Auflage: 1981. 1. Auflage: 1994
DOI: 10.13140/2.1.3417.9364
Das Buch ist ein Lehrbuch und ein Nachschlagewerk, doch es ist hoffentlich mehr. Es unternimmt eine „Darstellung“ der Kriminologie im doppelten Wortsinne: Indem eine Bestandsaufnahme des Fachs präsentiert und zugleich dem Umstand Rechnung getragen wird, dass jede Präsentation eine Inszenierung ist, die aus Geschriebenem auswählt, es szenisch verdichtet und zu einem neuen Gesamtbild arrangiert.
Mit einiger Vermessenheit könnte man das Werk als eine Denk-Schrift bezeichnen. Erstrebt wird eine durchaus anspruchsvolle, doch allgemeinverständliche Vermittlung des Standes der allgemeinen Kriminalitätsforschung. Das Buch setzt auf die entlarvende Kraft des Nach-Denkens über eine Disziplin, über die schon manch Gescheites gedacht und gesagt worden ist. Die Philosophie bezeichnet dieses Vorgehen als Reflexion; burschikoser könnte man – mit Horst Schüler-Springorum – von einem „think twice“ reden. Solches Denken hat mit Verständigung zu tun, die darauf hofft, dass der Funke des Gedankens auf die Leserin und den Leser überspringen und dort ein Feuerwerk von Assoziationen auslösen möge, die im Buch nicht einmal im Keime angelegt sind.
Erstrebt wird so etwas wie eine Unterhaltung, durchaus in der doppelten Bedeutung von Dialog wie Divertimento. In der Wiener Klassik bezeichnet Divertimento ein in meist kleiner Besetzung aufgespieltes Instrumentalwerk, dazu bestimmt, eine tafelnde Gesellschaft zu unterhalten. Die unterhaltsame Zerstreuung der kriminologischen Tafelrunde verfolgt verschiedene Anliegen: Sie will gewisse inhaltliche Aspekte des Gesprächs aufgreifen und vertiefen, mittlerweile gängige Betrachtungswinkel erweitern und zu einer Verständigung über Gemeinsames und Trennendes anregen. Um einen hoch gegriffenen Vergleich zu wagen: Die verfolgten Anliegen lassen sich in der Aussage bündeln, die Ludwig Wittgenstein seiner berühmten Logisch-Philosophischen Abhandlung vorangestellt hat: Der „Zweck“ des Buchs „wäre erreicht, wenn es einem, der es mit Verständnis liest, Vergnügen bereitete“[1].
Lesefreundlichkeit wird durch eine Reihe von Vorkehrungen erstrebt. Den meisten Abschnitten sind knappe Lektüreempfehlungen vorangestellt, die Hinweise für eine vertiefende Befassung etwa zur Prüfungsvorbereitung geben. Querverbindungen im Text sind durch Verweise auf Vorangehendes (< § ... Rn ...) und Nachfolgendes (> § ... Rn ...) leicht nachvollziehbar. Tabellen und Schaubilder sollen komplexe Aussagen anschaulich machen. Das Stichwortregister erlaubt die rasche punktuelle Information. Das verwertete Schrifttum ist im Literaturverzeichnis dokumentiert. Die berücksichtigte Literatur stellt eine Auswahl dar, die versucht, die Vielfalt der Sichtweisen einzufangen. Vollständigkeit anzustreben widerspräche der Konzeption des Buchs.
[1] Wittgenstein 1969, Vorwort.
Besprechungen:
der 5. Auflage
Javier Gamero Kinosita.
Criminologia, http://criminologia.de/studium/kriminologische-lehrbucher/.
der 4. Auflage von Fritz Sack, Das andere Lehrbuch - Prinzip Hoffnung?- Rezensionsessay zur neuen Auflage von Karl-Ludwig Kunz: Kriminologie. Eine Grundlegung. In: Kriminologisches Journal, Heft 1/2006, S. 49-61;
der 3. Auflage von Marek Fuchs www.socialnet.de; www.amazon.de ; Horst Schüler-Springorum: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 86. Jahrgang - Heft 3 - 2003, S. 240-245;Christian Grafl: Österr. Juristenzeitung [2003] 11, S. 440 (pdf, 8KB)
Die wissenschaftliche Zugänglichkeit von Kriminalität. Ein Beitrag zur Erkenntnistheorie der Sozialwissenschaften
2008 Deutscher Universitäts-Verlag und VS Verlag für Sozialwissenschaften VS Research130 S.I SBN: 978-3-8350-7018-9 25.90 EUR / 45.90 Sfr.
Auch als eBook pdf .
ISBN: 9783835070189
Access by Springer: http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-8350-5547-6
Leseprobe: Extraits:
https://books.google.ch/books?hl=de&lr=&id=wYxGPQWGKvUC&oi=fnd&pg=PA7&dq=Die+wissenschaftliche+Zug%C3%A4nglichkeit+von+Kriminalit%C3%A4t&ots=jc_hgtySPz&sig=L1q7xZI85VzTen9YNtWLGdMie_M&redir_esc=y#v=onepage&q=Die%20wissenschaftliche%20Zug%C3%A4nglichkeit%20von%20Kriminalit%C3%A4t&f=false
Traditionell versteht sich die Kriminologie als erfahrungswissenschaftliche Disziplin, die Kriminalität mittels quantifizierender Methoden der Sozialforschung möglichst rational zu begreifen sucht. In seiner für die sozialwissenschaftliche Theoriedebatte ertragreichen Standortbestimmung kritisiert Karl-Ludwig Kunz den trügerischen Schein objektiver Tatsachenbeobachtung. Die Auseinandersetzung damit, ob wirklich gezählt wird, was man zu zählen vorgibt, und was es bedeutet, nur „Indikatoren“ für das eigentlich Interessierende erheben zu können, schafft die Basis dafür, die Kriminologie an einem kulturwissenschaftlichen Horizont auszurichten.
Besprechungen:
Michael Walter, MSchrKrim 92. Jahrgang - Heft 4 2009, S.414-416;
Jan Werheim, Soziologische Revue 3/2010: "Es ist ein grosser Verdienst von Kunz, derzeit ein solches Buch auf den Markt gebracht zu haben. Man wünscht sich eine weite Verbreitung und am besten eine doppelte Neuauflage: eine als Einführungs- und Lehrbuch verfasste, und eine etwas weniger redundant argumentierende und dafür noch stärker wissenschaftstheoretisch orientierte Fassung [...]."
Holger Plank, Polizei Newsletter, http://www.polizei-newsletter.de/books/2015_Rezension_Karl-Ludwig_Kunz_Plank.pdf
Soziale Reflexivität und qualitative Methodik. Zum Selbstverständnis der Kriminologie in der Spätmoderne (Hrsg. mit C. Besozzi)
2003, 229 S. ISBN 3-258-06657-4 (Haupt), Reihe: Schweizerische Kriminologische Untersuchungen.Beiträge von H.-J. Albrecht (Freiburg i. Br.), Claudio Besozzi (Quebec/Kanada), Byung-Sun Cho (Korea), Raffaele de Giorgi (Lecce/Italien), Heike Jung (Saarländische Universität), K.-L. Kunz (Bern), Ronnie Lippens (KeeLe University/GB), Gabriele Löschper (Hamburg), Tamar Pitch (Univ. di Camerino/Italien), Fritz Sack (Hamburg), Karl F. Schumann
Besprechung:
Bürgerfreiheit und Sicherheit. Perspektiven von Strafrechtstheorie und Kriminalpolitik
Bern, Berlin, Bruxelles, Frankfurt am Main, New York, Oxford, Wien (Peter Lang) 2000244 Seiten. ISBN 3-906764-42-7
Besprechung:
Marcel A. Niggli: Schweiz. Zeitschr. f. Strafrecht 119 (2001), 99 f.
Kriminalpolitik in Entenhausen Vom Umgang mit Kriminalität bei Micky Maus & Co. (mit Roger Sidler)
Basel, Genf, München (Helbing & Lichtenhahn) 1999 114 Seiten. ISBN 3-7190-1769-9
DOI: 10.13140/2.1.4466.5129
TV-Sendung dazu
Besprechungen:
Michael Stolleis: Frankfurter Allgemeine Zeitung 3.12.1999: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezension-sachbuch-die-polizei-laesst-mit-sich-spassen-11312348.html;
"Diejenigen Erwachsenen, die nicht vergessen haben, dass sie einmal Kinder waren, kennen sich in Entenhausen aus, in jener amerikanischen, aber doch welthaltigen Stadt, die dank der Imagination von Millionen Lesern real existiert. Unzählige Abenteuer sind dort bestanden, aber ebenso unzählige Straftaten begangen worden. Nicht nur der notorische und schwer kriminelle Kater Karlo samt seinen düsteren Gehilfen sowie die nicht resozialisierbare Panzerknacker-Bande verkörpern hier die deviante Seite des Menschlichen, es sind leider auch Donald und Dagobert, Gustav Gans, die sympathischen Neffen, Klaas Klever, Mac Moneyac und andere, die jedenfalls gelegentlich kleinere Straftaten begehen. Der staatsnah operierende Privatdetektiv Micky Maus und sein schwachköpfiger Freund Goofy werden freilich kaum straffällig - aber diese platte Vorbildlichkeit scheint auch ihre Schwäche zu sein.
Die hier zu präsentierende gediegene schweizerische Untersuchung füllt eine schon seit langem schmerzlich empfundene Lücke. Sie legt eine im Anschluss an Ulrich Oevermanns "Objektive Hermeneutik" entwickelte Entenhausener Handlungstheorie zu Grunde und untersucht vergleichend die Handlungsstrukturen und Straftaten in den beiden Jahrgängen der "Micky Maus" 1952 und 1995, und zwar getrennt nach Duck- und Micky-Episoden. Die dabei beobachtete historische Entwicklung ist verblüffend: Micky, der Legalist, der unermüdliche Verfolger der Kriminalität, hat im Laufe der Jahrzehnte erheblich an Terrain gegenüber dem zur Identifikation einladenden menschlichen Helden Donald verloren. Gerade die Neigung zum Ausagieren innerer Spannungen ohne Rücksicht auf das (hier zu Grunde gelegte schweizerische) Strafgesetzbuch macht Donald zum allgemeinen Liebling.
Aber auch die Szene hat sich verändert. 1952 spielten sich die Konflikte und Straftaten der Ducks im Binnenbereich von Familie und Stadt ab, während sie sich 1995 im Zeichen der Globalisierung der Entenhausener Konzerne ins Ausland, ja in den Weltraum verlagert haben. Das zwingt die Ducks, jedenfalls in Zeiten der Bedrohung, zusammenzuhalten. Demgegenüber verharren Privatdetektiv Maus und Kommissar Hunter bei der Bekämpfung der heimischen Kriminalität. Jeder ihrer Siege im Einzelfall demonstriert ihre strukturelle Ohnmacht; denn im nächsten Heft ist die Kriminalität wieder da, frisch wie zuvor. Wie 1952, so spielt auch 1995 Frauenkriminalität keine wesentliche Rolle; man denke an Daisy und Minnie oder gar an Oma Duck! Einzig Gundel Gaukeley verkörpert das verführerische "Böse".
Die Autoren schreiben, trotz dem Buchtitel, nicht wirklich über "Kriminalpolitik"; denn die gibt es in einem geschlossenen System wie Entenhausen nicht. Sie arbeiten vielmehr an einer Kriminalsoziologie. Dazu gehört eine solide Statistik, eine Typologie der Täter und der Taten sowie ein sowohl kriminologischer als auch medientheoretischer Erklärungsansatz. Nur Letzterer liefert beispielsweise den Schlüssel zu der Beobachtung, dass etwa Drogen- und Sexualdelikte fehlen. Obwohl die Untersuchung viel Licht auf Entenhausens Nachtseite wirft oder jedenfalls bekannte Phänomene in die bengalische Beleuchtung soziologischen Vokabulars taucht, bleiben wichtige Fragen ungelöst: Wie erklären sich die "idiosynkratischen Handlungsorientierungen" (Fritz Scharpf) zwischen den Figuren sowie zwischen Dagoberts Kapitalismus und der Kriminalität der Panzerknacker? Sie scheinen einander zu hassen, aber sie begehren sich auch - vielleicht sind sie sogar identisch, wenn man an Proudhons "Eigentum ist Diebstahl" erinnern darf? Stellt Kriminalität die zentrale Rechtfertigung für den ungeheuren privaten und öffentlichen Sicherheitsaufwand, für Polizei und Staat dar? Sind die Panzerknacker, Gundel Gaukeley und Kater Karlo Projektionen der Angst, Ikonen des Bösen in uns oder nur Pappfiguren zur Legitimation der Sozialkontrolle? Fragen über Fragen. Die vorliegende kriminologische Untersuchung der Entenhausener Devianz ist ein erfreulicher Anfang. Weitere interdisziplinäre Studien mögen folgen. Kinder jedoch brauchen sie nicht zu lesen."
Onna Coray, Der Tagesspiegel 15.2.1989, https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/mickymaus-als-hueter-der-inneren-sicherheit/30292.html:
"Strafrechtsprofessor untersucht Kriminalität in EntenhausenVON ONNA CORAY (AP) BERN.Mickymaus hat sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten vom kleinen Gauner zu einem vorbildlichen Privatdetektiv gewandelt.Zu diesem Schluß kommt der Berner Strafrechtsprofessor Karl-Ludwig Kunz, der sich Disney-Comic-Heftchen vorgenommen und die Entwicklung der Kriminalität in Entenhausen untersucht hat.Kunz stellte fest, daß sich der Umgang mit der Kriminalität - vor allem aber Protagonist Micky - zwischen den Heftchen der Jahrgänge 1952 und 1995 markant verändert hat. Zusammen mit dem Historiker Roger Sidler belegt Kunz in seiner Untersuchung zur "Kriminalpolitik in Entenhausen" den Wandel mit einer Kriminalstatistik aller Mickymaus-Heftchen der Jahrgänge 1952 und 1995, und zwar nach den Kriterien des schweizerischen Strafgesetzbuchs.Während danach die Kriminalität in den Comics von 1952 noch als ein spielerisches, oft chaotisches Ausleben von Individualität dargestellt wird, hat sich das Verbrechen 1995 zu einer gesellschaftlichen Pest entwickelt, die es mit handgreiflicher Eigeninitiative auszumerzen gilt. Am markantesten zeigt sich dieser Wandel an der Figur von Micky.Brachte er es 1952 immerhin auf sieben Straftaten, hat er sich 1995 zum vorbildlichen Privatdetektiv mit einem Saubermann-Image gewandelt.Die Comics von 1995 ermöglichen laut Kunz der Leserschaft zudem eine klarere Trennung zwischen "Guten" und "Bösen" als jene von 1952.Waren die Figuren 1952 als Täter und Opfer noch austauschbar, gibt es laut Kunz 1995 klar definierte Rollen, wobei die Täter zunehmend anonym sind oder der "Unterwelt" von Entenhausen zugeordnet werden.In diesem Wandel spiegele sich der Zeitgeist: Das zur Neige gehende Jahrhundert präsentiere sich gerne als ein solches, das die Feindbilder verloren habe.Umso zentraler werde die "innere Sicherheit". Die Kriminalstatistiken belegen, daß die Figuren des Enten-Klans um Donald Duck weit häufiger strafrechtlich auffällig werden als der Mäuse-Klan: Lag die Zahl der in den Enten-Episoden festgestellten Delikte 1952 noch bei 121, stieg sie 1995 auf 804.In den Mäuse-Episoden stieg die Zahl der Delikte in der gleichen Zeit von 61 auf 310.1995 wie bereits 1952 werden am häufigsten die "klassischen" Delikte gegen Leib und Leben, gegen das Vermögen sowie gegen die persönliche Freiheit verübt. Weisen Donald, Dagobert und Co.eine unverändert hohe Straftatenquote auf, so hat sich die Täterstatistik bei den Mäuse-Episoden grundlegend verändert.Die Bereitschaft zum Begehen von Straftaten ist bei Micky und seinen Freunden 1995 drastisch gesunken, und Kater Karlo verübt mit 49 Straftaten mehr Delikte als der ganze Mäuse-Klan zusammen. Die Solidarität innerhalb der Klans im Kontrast zu der Anonymität im übrigen Entenhausen gewährleistet, daß sich die Leserschaft in den Klans heimisch fühlt.Die Klans werden als von dem übrigen Entenhausen abgeschottete Friedensbezirke dargestellt, die sich ein eigenes Recht geschaffen haben.Ihre partikularen Interessen verfechten sie auch mit strafbaren Handlungen und ähneln laut Kunz damit klassischen kriminellen Gegengesellschaften wie Mafia oder Camorra. Kunz, der mit seiner Untersuchung Neuland betreten hat, hat seine Erkenntnisse diesen Winter in einer Vorlesung an der Universität weitergegeben.Der Strafrechtsprofessor bekennt sich als ehemals eifriger Leser von Mickymaus-Heftchen.Er findet die Figur von Donald mit all seinen menschlichen Schwächen die beste.Daß er den neuen Micky als vorbildlichen Privatdetektiv langweilig findet, ist laut Kunz mit seiner Funktion als Strafrechtsprofessor durchaus vereinbar: "Ein Theologe braucht schließlich auch nicht fromm zu sein".
Hermann Unterstöger, Süddeutsche Zeitung 22.11.1999;
Benedikt Eppenberger: Der Bund 8.11.
1999;
Das strafrechtliche Bagatellprinzip. Eine strafrechtsdogmatische und kriminalpolitische Untersuchung
Schriften zum Strafrecht, Band 57Berlin (Duncker & Humblot) 1984370 SeitenISBN 3-428-05675-2
Besprechungen:
Günter Stratenwerth: Schweiz. Zeitschr. f. Strafrecht 105 (1988), 245;
Heinz Zipf, Zeitschr. für die Gesamte Strafrechtswissenschaft 98 (1986), 89;
Günther Kaiser, Schweiz. Juristenzeitung 1986, 397;
Franz Streng, Kriminologisches Journal 1986, 235;
Jürgen Baumann, Neue Jurist. Wochenschrift 1985, 1948;
Bernd Wehner, Kriminalistik 39 (1985), 168
Die analytische Rechtstheorie: Eine "Rechts"- theorie ohne Recht? Systematische Darstellung und Kritik
Schriften zur Rechtstheorie, Heft 59. Berlin (Duncker & Humblot) 1977, 142 Seiten ISBN 3-428-03881-9
Besprechungen:
Gertrude Lübbe-Wolff: Rechtstheorie 11 (1980), 507;
Michel Villey, Archives de Philosophie du droit 23 (1978), 439;
Robert Walter, Juristische Blätter 1979, 168;
Bibliographie der Sozialethik XI (1977-79), 519;
V. Kube, Österr. Zeitschr. f. Öffentl. Recht 29 (1978), 382;
J. Leyten, Nederlands Juristenblad 1978, 226